Sie erhalten eine "Mitteilung über den Berufswechsel", wenn Sie als neuer Einwohner in die Steuerliste aufgenommen wurden, Ihre Berufsbewertung geändert wurde oder wenn Sie nicht auf ein Volkszählungsformular geantwortet haben. Die Berufsbenachrichtigung ist keine Rechnung. Auf diese Weise können wir Sie darüber informieren, dass sich Ihr Berufsbewertungsstatus geändert hat.